Entsprechende Präparate werden zur Zeit als Bräunungsmittel, zur Gewichtsreduktion, zur Steigerung der Libido und gegen Potenzstörungen beworben.
Lt. Bundesapothekerkammer sind mögliche Folgen bei der Anwendung von Melatonan I und II eine Schädigung des Immun- und Herz-Kreislauf-Systems, Erbrechen und Bluthochdruck.
Nach Angaben der Bundesapothekenkammer, sind die beiden Wirkstoffe Melatonan I und II, Abwandlungsprodukte eines körpereigenen Hormons, weltweit nicht als Arzneimittel zugelassen.
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