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Freitag, 23. August 2013

Ginkgo im Sicherheits-Check

Stören Arzneimittel aus den Blättern des Ginkgo-Baums die Wirkung anderer Medikamente? Diesem Verdacht ist ein Pharmazeut von der Uni Würzburg nachgegangen.

Extrakte aus den Blättern des Ginkgo-Baums werden seit Jahrzehnten in der Medizin verwendet. Sie kommen unter anderem bei Tinnitus und Schwindel oder bei nachlassender Konzentrations- und Gedächtnisleistung zum Einsatz, etwa bei Alzheimer-Patienten.

Häufig sind es ältere Menschen, die regelmäßig die frei verkäuflichen Ginkgo-Präparate einnehmen. Oft nehmen Senioren mehrere Medikamente gleichzeitig, etwa gegen Diabetes, Herzschwäche oder Bluthochdruck ein. Darum stellt sich die Frage, welche Wechselwirkungen zwischen Ginkgo und den anderen Mitteln ablaufen.


Aus Labortests ist bekannt, dass Ginko biloba Präparate in höheren Konzentrationen dazu in der Lage sind, bestimmte Stoffwechselenzyme und Proteine zu hemmen oder zu aktivieren. Beides kann die Wirkung anderer Medikamente stören.

Wie aber wirken sich Ginkgo-Präparate im lebenden Organismus aus? Den Stand des Wissens hierzu hat jüngst Matthias Unger vom Lehrstuhl für Pharmazeutische Chemie der Universität Würzburg zusammengefasst.
Ungers Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Hemmung von Enzymen durch pflanzliche Arzneistoffe.
Ungers Fazit: “Die Einnahme des standardisierten Ginkgo-Präparats EGb 761 mit anderen Medikamenten scheint sicher, so lange die empfohlene maximale Tagesdosis von 240 Milligramm eingehalten wird.” In diesem Fall seien keinerlei klinisch relevante Wechselwirkungen bekannt. Selbst wenn die Tagesdosis überschritten wird, komme es nur zu geringfügigen Veränderungen der Enzymaktivität.

Fraglich bleibt dem Würzburger Wissenschaftler zufolge, ob dieser Befund auf andere Ginkgo-Zubereitungen ebenso zutrifft. Diese Unsicherheit gelte auch für die kaum standardisierte Verwendung von Ginkgo in Teemischungen oder Nahrungsergänzungsmitteln.

Quelle: idw-online

Dienstag, 24. Juli 2012

Weihrauch - schmerzstillend und entzündungshemmend.


Schon im Altertum war das Harz des Weihrauchbaumes ein hochgeschätztes Arzneimittel.
Die ältesten Hinweise, dass Weihrauch auch zur Behandlung von Kranken eingesetzt wurde, finden sich auf alten ägyptischen Hieroglyphentafeln u. Papyrusrollen. Sie können zum Teil auf 4000 Jahre v.Chr. datiert werden.
Arabische und griechisch-römische Ärzte setzten Weihrauch zu Heilzwecken ein. In der Traditionellen Chinesischen Medizin und in der Ayurveda-Medizin wurde auf auf die heilende Wirkung des Harzes vertraut. 
Auch in den Schriften von Hildegard von Bingen sind Rezepte zur Anwendungen von Weihrauch zu Heilzwecken zu finden
Das Harz wurde  bei vielen Erkrankungen u.a. gegen rheumatische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und auch zur Behandlung äußerer Verletzungen eingesetzt.

Seit einigen Jahren macht der Weihrauch wieder von sich reden.
Er hat eine positive Auswirkung u.a. auf rheumatische Erkrankungen, Muskelschmerzen, Asthma auch bei verschiedenen Hauterkrankungen lässt er sich mit Erfolg einsetzen wie z.B. Psoriasis und Neurodermitis. 
Weihrauch wirkt schmerzstillend und entzündungshemmend.

In deutschen Apotheken findet man allerdings Medikamente mit den Weihrauchwirkstoffen nicht. Auch wenn Weihrauchharz seit Jahrtausenden in der Medizin eingesetz wird, reichen die bisher durchgeführten Studien nicht für eine Zulassung in Deutschland.

Damit Sie nicht auf die heilene Wirkung des Weihrauchharzes verzichten müssen, biete ich Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe an,  mit meinem Seminar am 08.09.2012  : 

Weihrauchharz-Öl selber machen.

Mit kostbaren Grundmaterialien werden Sie in diesem Seminar Ihr eigenes Heilöl herstellen.
Lassen Sie sich anleiten, wie Sie das hochwirksame, schmerzlindernde Weihrauchöl selber herstellen. Lernen Sie, wie Sie das Harz des Weihrauchbaumes bearbeiten können, um daraus für sich und Ihre Familie ein kostbares Heilöl herzustellen.

Nähere Infos finden Sie auf meiner homepage: 

Montag, 11. Juni 2012

Hypoxischer Hirnschaden (4) Neurologische Frührehabilitation

Sind bei dem Patienten keine Kriterien eines vollständigen Ausfalls der Hirnfunktionen erkennbar, wird er von dem Akutkrankenhaus in eine Klinik für Neurologische Frührehabilitation überstellt werden.

Sie sollten sich jetzt schnell über ein geeignetes Krankenhaus für Ihren Angehörigen informieren.
Die Klinikbewertungen von  http://www.klinikbewertungen.de/ können ihnen dabei behilflich sein.
Sie müssen nicht der Verlegung in eine Klinik zustimmen, die sie für ungeeignet halten. Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch IX, § 9 ein Wunsch- und Wahlrecht, das sie aktiv ausüben sollten.

Die neurologische Frührehabilitation ist in verschiedenen Phasen aufgeteilt:

Phase A Akutbehandlung/Intensivstation
Phase B Frührehabilitation
Phase C weiterführende Rehabilitation
Phase D Anschlussheilbehandlung
Phase E Nachsorge u. berufliche Reha
Phase F aktivierende (Langzeit) Behandlungspflege, ambulant oder stationär.

Mehr Infos dazu finden sie hier

Ziel der neurologischen Frührehabilitation ist es, die Intensivpflege und rehabilitative Therapie möglichst früh miteinander zu verbinden. Ein früher Therapiebeginn kann die Rückbildung neurologischer Schädigungen beschleunigen, indem das neuroplastische Potential des Nervensystems besser genutzt wird. Physiotherapie, Ergotherapie und Logotherapie werden u.a. auf dem Stundenplan des Patienten stehen. Die verschiedenen Therapieverfahren helfen z.B. Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Sprach- und Sprechstörungen, Hirnleistungsminderung und seelische Beeinträchtigungen zu verbessern.
Es geht auch darum, die Alltagskompetenz des Kranken zu fördern. Da heißt die Fähigkeit sich alleine zu waschen, anzuziehen, sich eine Mahlzeit zu zubereiten.

Rehabilitationsbehandlungen helfen dem Patienten, wieder selbständiger zu werden und ermöglichen dadurch wieder eine Rückkehr in den häuslichen Bereich.

Auch in der Zeit der Rehabilitation kann ich nur empfehlen, unbedingt eine hömöopathische Therapie begleitend machen zu lassen. Die Fortschritte des Patienten sind durch eine kompetente homöopathische Behandlung größer und wesentlich schneller. Die körperlichen und geistigen Fortschritte einer homöopathischen Begleitung sind enorm, grade bei Patienten die keine sehr günstigen Prognosen haben.

Lesen Sie mehr  hier:

Freitag, 18. Mai 2012

Schmerzempfindung ist durch mentale Ablenkung geringer.

Ablenkung kann das Schmerzempfinden schwächen – dieses Phänomen ist seit Langem bekannt. Wissenschaftler des Instituts für Systemische Neurowissenschaften am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) können jetzt durch eine Studie belegen, dass dies kein rein psychologischer Vorgang ist, sondern auf einem Mechanismus basiert, der bereits auf Rückenmarksniveau einsetzt. Die Ergebnisse ihrer Arbeit wurden im renommierten Wissenschaftsjournal „Current Biology“ veröffentlicht.

In einer Studie führten gesunde Probanten zwei Schwierigkeiten einer Gedächtnisaufgabe aus, während ihnen am Arm gleichzeitig schmerzhafte Hitzereize verabreicht wurden. Die einfache Stufe der Gedächtnisaufgabe führte zu keiner nennenswerten Ablenkung vom Schmerzempfinden. Bei der schwierigen Stufe waren die Probanten von den Schmerzreizen deutlich abgelenkt und sie erlebten den Schmerz schächer.

Beide Male wurde mit Hilfe der funktionalen Magnetresonanztomografie (MRT) gemessen, wie stark das Rückenmark durch die applizierten Schmerzreize aktiviert wurde.

Das Ergebnis war verblüffend: Während der schwierigen Stufe der Gedächtnisaufgabe zeigte sich im zugehörigen Abschnitt des Rückenmarks eine signifikant geringere Aktivierung durch die Schmerzreize im Vergleich zu der leichten Stufe. „Dies lässt sich höchstwahrscheinlich dadurch erklären, dass das Gehirn während einer anspruchsvollen kognitiven Aufgabe ein System im Hirnstamm aktiviert, das schon auf Rückenmarksebene die dort eingehenden Schmerzsignale hemmt“, erklärt der Leiter der Studie, Christian Sprenger vom Institut für Systemische Neurowissenschaften (ISN) am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE). „Das geringere Schmerzempfinden während einer Ablenkung ist somit kein rein psychologisches Phänomen, sondern basiert auf einem aktiven Mechanismus, der bereits auf der frühsten Stufe der zentralen Schmerzverarbeitung einsetzt.“

Die Ergebnisse der Studie zeigen auf, welch tiefgreifenden Einfluss kognitive Faktoren auf die Schmerzverarbeitung haben können, darüber hinaus könnten sie aber auch klinische Relevanz haben. Christian Sprenger: „Die Ergebnisse legen nahe, dass therapeutische Ansätze wie beispielsweise die kognitive Verhaltenstherapie auch das Potential haben könnten, bis auf die Rückenmarksebene zu wirken und dort schmerzverbundene Krankheitsprozesse zu beeinflussen.“

Quelle: Christine Jähn, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Sonntag, 13. Mai 2012

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen


Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte
Ihre kulturellen und religiösen Gewohnheiten und Bedürfnisse sollen so weit wie möglich berücksichtigt werden. So sollten Sie die an Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung beteiligten Personen darüber unterrichten oder unterrichten lassen, wenn Ihnen bestimmte Umgangsformen, Werte, Rituale und religiöse Handlungen wichtig sind.
Ausübung religiöser Handlungen
Wenn Sie Rituale oder religiöse Handlungen (wie z.B. Beten, Fasten, Waschungen) ausüben möchten, soll Ihnen die dazu erforderliche Hilfestellung zukommen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Dienstes oder einer stationären Einrichtung, dass religiös und weltanschaulich ausgerichtete Träger bzw. Einrichtungen sich in ihrem Leitbild an bestimmten Werten und Vorstellungen orientieren.
Hilfe bei elementaren Lebensfragen
Sie können erwarten, dass Ihre elementaren Lebensfragen und Lebensängste ernst genommen werden. Entsprechend Ihren Wünschen soll eine Geistliche/ein Geistlicher oder eine Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten hinzugezogen werden.
Respektierung von Weltanschauungen
Auch wenn Sie eine Weltanschauung vertreten, die von Personen, die Sie unterstützen, nicht geteilt wird, können Sie erwarten, dass Ihnen mit Respekt begegnet wird.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen


Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung
Sie können erwarten, dass bestimmte Bedürfnisse und Erfordernisse bei der Kommunikation, wie beispielsweise langsames und deutliches Sprechen oder das Gestikulieren, berücksichtigt werden. für den Fall, dass Sie Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät, Schreibhilfe) benötigen, soll Ihnen geholfen werden, diese zu beschaffen, zu benutzen und gegebenenfalls fachgerecht einzusetzen. Falls erforderlich, können und sollten Sie jemanden zur Sprachvermittlung benennen oder gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzuziehen bzw. hinzuziehen lassen. Einige Vereine bieten entsprechende Dienste kostenlos an.
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Sie sollen die Möglichkeit haben, sich Ihren Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Dazu gehört auch, dass Sie Gelegenheit haben sollen, sich Ihren Stärken und Möglichkeiten entsprechend beruflich oder ehrenamtlich zu betätigen und Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Sofern Sie allgemeines Interesse an Politik und Zeitgeschehen, Kultur oder Bildung haben, sollen Ihnen entsprechende Informationen und Angebote zugänglich gemacht werden (gegebenenfalls fallen hierfür Kosten an).
Wünsche und Vorstellungen
Um Ihren persönlichen Bedürfnissen weitgehend gerecht werden zu können, sollten Sie dem Pflege- und Betreuungspersonal Ihre Wünsche mitteilen bzw. mitteilen lassen und gegebenenfalls gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie Ihr Alltag, entsprechend Ihren Vorstellungen gestaltet werden kann.
Möglichkeiten in der eigenen Wohnung
Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben und pflegebedürftig sind, können Sie sich beispielsweise durch Freiwilligen-Organisationen bzw. karitative Einrichtungen unterstützen lassen, um Unterhaltungs- oder Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen Zwecken zu verlassen. Darüber hinaus können Sie sich über Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialleistungsträger für entsprechende Angebote beraten lassen. Anzustreben ist, dass beteiligungsorientierte und kommunikative Angebote zukünftig weit mehr als bisher auch pflegebedürftigen Menschen, die in der eigenen Wohnung leben, leicht zugänglich gemacht werden.
Angebote in einer stationären Pflegeeinrichtung
Leben Sie in einer stationären Einrichtung, können Sie erwarten, Angebote zur Betätigung zu erhalten, die Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen und Ihnen Freude bereiten. Dazu gehören beispielsweise die Beteiligung an hauswirtschaftlichen oder handwerklichen Verrichtungen, gemeinschaftlichen Aktivitäten, Festen und Veranstaltungen. Zugleich muss aber auch Ihr Wunsch, Angebote nicht in Anspruch zu nehmen, respektiert werden.
Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in stationären Einrichtungen
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, haben Sie das Recht, selbst oder über entsprechende Gremien (z.B. Heimbeirat, Heimfürsprecher) auf wichtige Entscheidungen, die das Leben in der Einrichtung betreffen, Einfluss zu nehmen. Dazu gehört beispielsweise ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Heimmusterverträge und Heimordnungen, bei den Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, bei der Änderung der Heimentgelte, bei der Gestaltung des Heimalltags (z.B. Speiseplanaufstellung) sowie der Freizeit- und Betreuungsangebote. Ferner können Sie sich über die Bewohnervertretung an der Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen wie zum Beispiel Instandsetzungen, bauliche Veränderungen oder Betriebszusammenschlüsse beteiligen. Auch hinsichtlich der Auswahl Ihres Mitbewohners/Ihrer Mitbewohnerin sollen Sie nach Möglichkeit Einfluss nehmen können.
Beteiligung an allgemeinen politischen Wahlen
Darüber hinaus müssen Sie die Möglichkeit haben, Ihre Mitwirkungsrechte als Bürgerin oder Bürger wahrnehmen zu können. Damit ist in erster Linie das Recht gemeint, an den allgemeinen politischen Wahlen teilzunehmen. Bei körperlichen Beeinträchtigungen haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Wahlen von einer von Ihnen benannten Hilfsperson unterstützen zu lassen und/oder per Briefwahl zu wählen. Die betreffende Hilfsperson ist verpflichtet, Ihre Entscheidungsfreiheit zu wahren und Ihre Wahl geheim zu halten.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen


Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.
Umfassende Beratung – Voraussetzung für abgewogene Entscheidungen
Sie haben Anspruch auf umfassende Beratung über Möglichkeiten der Hilfe, Betreuung und Pflege sowie des Wohnens, gegebenenfalls auch über Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Die Beratung soll darauf ausgerichtet sein, Ihnen zu ermöglichen, auch bei Pflegebedarf weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben, wenn Sie dies wünschen. Damit Ihre Vorstellungen der Hilfe und Pflege auch weitestgehend verwirklicht werden, sollten Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig über die Angebote in der Region, in der Sie leben möchten, informieren und rechtzeitige Überlegungen und Planungen hinsichtlich der eigenen Wünsche, der anfallenden Kosten und der Realisierbarkeit vornehmen. Pflegekassen sowie zuständige staatliche Stellen und eingeschränkt auch Leistungserbringer sind verpflichtet – neben den von ihnen bereitgehaltenen Beratungs- und Hilfeangeboten – Auskunft über Möglichkeiten von Beratung und Hilfe zu geben. Auch private Pflegeversicherer halten Informationsangebote bereit. Darüber hinaus können Sie Ihre Entscheidungsfindung durch Probebesuche, gegebenenfalls auch durch Probewohnen (in der Regel kostenpflichtig) erleichtern.
Information, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger
Wird die Pflege teilweise oder vollständig von Ihren Angehörigen übernommen, müssen diese in alle Ihre Pflege, Betreuung und Behandlung betreffenden Belange einbezogen werden. Die Erfahrungen und Vorstellungen pflegender Angehöriger sind von den Fachkräften aufzunehmen und zu respektieren, solange Ihre Bedürfnisse dabei beachtet werden und die erforderliche Pflege gewährleistet ist.
Sind Ihre pflegenden Angehörigen zeitweise verhindert, besteht im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf Ersatzpflege (z.B. durch ambulante Dienste, Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege sowie in bestimmten Fällen auch Kostenerstattungen für Betreuungsangebote). Ebenso müssen Ihre pflegenden Angehörigen die Möglichkeit haben, Anleitung oder Schulung zu erhalten, um Sie so kompetent und sachgerecht wie möglich versorgen zu können.
Information über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungen
Wenn Sie einen Dienst oder eine Einrichtung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie umfassende und verständliche Informationen über deren Leistungsangebot und die Preise erhalten. Das bedeutet, dass klar erkennbar sein muss, welche Leistungen in welcher Qualität für welches Entgelt erbracht werden, welche Kostenanteile von der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegeversicherung übernommen werden und welche Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind bzw. gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend gemacht werden können. Da Heim- und Serviceverträge individuelle Regelungen beinhalten und die darin aufgeführten Vereinbarungen über Leistungen und Entgelte verbindlich sind, müssen Sie vor Abschluss oder einer Änderung   des Vertrags mit einem Dienst oder einer Einrichtung auch umfassend über die Vertragsinhalte sowie die Möglichkeit zukünftiger Vertrags- bzw. Leistungs- und Entgeltveränderungen informiert werden. Dazu gehört auch, dass man Ihnen das Leistungsspektrum mit Preisangaben, ein Vertragsmuster und gegebenenfalls eine Haus- oder Heimordnung vorab zur Verfügung stellt.
Medizinische und pflegerische Aufklärung
Zu Ihrem Recht auf Information und Aufklärung gehört, dass mit Ihnen offen, verständlich und einfühlsam über pflegerische und medizinische Diagnosen sowie Maßnahmen, mögliche Risiken und Alternativen gesprochen wird.
Sorgfältige Information über Mitwirkung an Forschungsvorhaben
Wie jede Behandlung, so setzt auch die Mitwirkung an Forschungsvorhaben Ihre Zustimmung voraus. Wenn Sie sich nicht beteiligen wollen, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Vor der Durchführung jeglicher Behandlungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht wissenschaftlich begründet ist, müssen Sie umfassend über die Durchführungsbedingungen, über Nutzen und Risiken sowie über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein, zu entscheiden, ist in jedem Einzelfall die Zustimmung Ihrer Bevollmächtigten/Ihres Bevollmächtigten oder Ihrer/Ihres gesetzlichen Vertreterin/Vertreters einzuholen. Diese dürfen Ihrer Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben aber nur zustimmen, wenn zu erwarten ist, dass dies für Ihren Gesundheitszustand förderlich ist.
Einsicht in Dokumente
Sie müssen jederzeit in Ihre Pflegedokumentation und andere Sie betreffende Unterlagen Einsicht nehmen und Kopien anfertigen lassen können. Dieses Recht gilt auch für Ihre Vertreter. Ihren Angehörigen, Betreuern oder weiteren Personen steht, falls sie ermächtigt sind, ein Recht zur Einsichtnahme zu, soweit sie berechtigte Interessen geltend machen können. Ein Einsichtrecht für Kranken- und Pflegekassen besteht nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Hinweise, weitere Informationen
Weitere Informationen zur ärztlichen Aufklärung sowie zur Beteiligung an Forschungsvorhaben und zu Einsichtsrechten entnehmen Sie bitte der Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Gesundheit (www.bmj.de und www.bmg.de).

Sonntag, 6. Mai 2012

Hypoxischer Hirnschaden (3) Akutphase - Koma

Was können Angehörige für den im Koma liegenden Patienten tun?

Die Angehörigen stehen in dieser Ausnahmesituation meistens unter einem schweren Schock, sind völlig hilf- und ratlos und wissen nicht, was sie tun können, wie sie sich dem Komapatienten gegenüber verhalten sollen.

Es ist wichtig, sich immer so zu verhalten, als ob der Patient wach und bei vollem Bewußtsein wäre.
Der Neurochirurg Zieger sagt: "Inzwischen ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Komapatienten taktile und andere Reize wahrnehmen, verarbeiten und unter anderem mit einer Herzfrequenzänderung beantworten". Und mit einem veränderten Herzschlag verändern sich Atmung, Blutdruck und Körperspannung, was wiederum durchaus ein Erwachen anregen kann. 
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,416203,00.html
Vermeiden sie es am Krankenbett über Angelegenheiten zu sprechen, die den Patient ängstigen oder belasten könnten. Auch negative Prognosen der Erkrankung sollten nicht am Bett besprochen werden. Versuchen sie auch zu vermeiden, dass dieses andere tun.
Kneifen sie auf keinen Fall ihren Angehörigen um eine Reaktion zu provozieren.
Belasten Sie den Patienten nicht mit Ihren Ängsten und Sorgen. Weinen sie nicht am Bett des Kranken.

Seien sie im Umgang mit ihrem Angehörigen, einfühlsam, liebevoll, behutsam und optimistisch. Das stärkt das nötige Vertrauen.

Bringen sie viel Zeit für die Besuche bei ihrem Angehörigen mit.
Begrüßen Sie den Patienten, halten sie seine Hand und streicheln sie ihn. Halten Sie möglichst viel Körperkontakt. Sprechen sie mit ihm. Verwenden sie den Kosenamen.
Sie können auch vorlesen.
Lassen sie den Patienten für einen begrenzten Zeitraum seine Lieblingsmusik hören. Wenn sie dieses über Kopfhörer tun, versichern sie sich vorher, dass die Musik nicht zu laut ist.
Bringen sie den Lieblingsduft, z.B. Parfüm oder Rasierwasser, mit und lassen sie ihren Angehörigen immer wieder daran riechen oder sie bringen einige Tropfen auf das Kissen auf.
Wenn sie Waschungen vornehmen, z.B. mit Kanne Brottrunk, sagen sie das dem Kranken bevor sie anfangen ihn vorsichtig abzuwaschen.
Auch vorsichtige Bewegungen der Extremitäten sind von Vorteil für den Kranken.
Sprechen sie dieses vorher mit den behandelnden Ärzten ab. Wenn sie die Erlaubnis von den Ärzten bekommen haben, so bewegen sie vorsichtig die Finger, die Hände und die Arme. Sagen sie dem Kranken immer vorher, was sie tun. Dann bewegen sie ebenso vorsichtig die Zehen, die Füsse und die Beine.
Suchen sie einen erfahrenen Homöopathen, der eine begleitende homöopathische Therapie mit homöopathischen Einzelmitteln macht. Sprechen sie auch dieses mit den Intensivmedizinern der Intensivstation ab. Eine homöopathische Therapie ist immer angebracht und kann die Situation und die Prognose des Patienten verbessern.

Für Angehörige von Patienten im Wachkoma könnte diese Broschüre interessant sein. http://www.a-zieger.de/Dateien/Wachkoma/Angehoerigen-Broschuere.pdf

Lesen Sie zu "hypoxischem Hirnschaden" hier mehr







Mittwoch, 2. Mai 2012

Hypoxischer Hirnschaden (2) Akutphase.

Oft kann die Notfall- und Intensivmedizin das Akutereignis beherrschen und den Blutfluß und die Sauerstoffversorgung wieder herstellen. Bei dem größten Teil der überlebenden Patienten treten nach der intensivmedizinischen Behandlung Störungen der Hirnfunktion auf, die mehr oder minder schwer sein können.
War der Sauerstoffmangel im Hirn nur kurz, so zeigt der Patient innerhalb der ersten 24 - 48 Stunden nach dem Akutereignis Reaktionen, wie ungerichtete Bewegungen, Muskelzuckungen, Spontanatmung und Erwachen aus dem Koma im weiteren Verlauf.
Meistens können die erwachten Patienten ihre Umgebung nicht richtig wahrnehmen, können keine zielgerichteten Bewegungen ausführen, haben Koordinationsstörungen, Störungen des Lang- und Kurzzeitgedächtnisses, Orientierungsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und Störungen des Wiedererkennens. In einigen Fällen können sich diese Störungen innerhalb weniger Tage zurückbilden. Oft sind diese Störungen langwieriger und müssen speziell therapiert werden.

In den schweren Fällen der hypoxischen Hirnschädigung erwacht der Patient der Patient nicht innerhalb der ersten 48 Stunden aus dem Koma. Der Patient reagiert nicht auf Reize von außen, er befindet sich im tiefen Koma. In diesen Fällen ist nach dem Erwachen aus dem Koma meistens mit langandauernden erheblichen Störungen der Hirnfunktion zu rechnen, wie der Verlust des Kurz- und Langzeitgedächtnisses, Orientierungsstörungen, Störungen des Wiedererkennens, Aufmerksamkeitsstörungen, Bewegungsstörungen, Sprachstörungen und Störungen der Willensäußerung.

In den schwersten Fällen verbleiben die Patienten im Wachkoma (apallisches Syndrom).

Nach meiner Erfahrung kann ich nur raten, den Patienten sofort, d.h. in der Akutphase während der intensivmedizinischen Behandlung, begleitend homöopathisch durch einen erfahren Homöopathen behandeln zu lassen. Die Prognose kann sich dadurch verbessern.

Donnerstag, 26. April 2012

Hypoxischer Hirnschaden. (1) Ursachen eines hypoxischen Hirnschadens.


Ein hypoxischer Hirnschaden entsteht durch Sauerstoffmangel und / oder durch einen fehlenden oder stark verminderten Blutfluß im Gehirn durch einen Kreislaufstillstand.

Die Schädigung kann entstehen durch:

Herzinfarkt
Herzstillstand und nachfolgender Reanimation
Schlaganfall
Lungenerkrankungen
Narkosezwischenfälle
Erstickungsunfälle
Vergiftungen
Ertrinkungsunfälle
Reanimation (Wiederbelebung)

Herzerkrankungen, wie Herzinfarkt, sind die häufigste Ursache für einen Kreislaufstillstand.

Eine hypoxische Hirnschädigung ist eine häufige und schwerwiegende Komplikation eines Herz-Kreislauf-Stillstandes und der nachfolgenden Reanimation.
Nicht nur der Sauerstoffmangel und die Minderdurchblutung des Hirns, auch die Wiedereinsetzung der Durchblutung und die Versorgung mit Sauerstoff führt zum Zelltod von Hirnzellen.

Es kann zu diffusen Zelluntergängen in allen Hirnregionen kommen und bei den überlebenden Patienten zu schwersten neurologischen Folgeschäden bis hin zum Wachkoma (apallisches Syndrom) führen.

Montag, 30. Mai 2011

Selbstgespräche steigern die Konzentration.

Sportler bereiten für Wettkämpfe ganze Drehbücher vor

Thessaloniki/Innsbruck (pte004/30.05.2011/06:10) - Selbstgespräche helfen im Sport dabei, das eigene Potenzial maximal zur Geltung zu bringen. Sie bauen Konzentration auf und machen mental stark, berichten griechische Forscher in der Fachzeitschrift "Perspectives on Psychological Sciences", die dazu über 30 Studien zum Thema verglichen. "Botschaften an sich selbst gehören zu den zentralen Mitteln der Motivation", bestätigt auch Mirjam Wolf vom Bundesnetzwerk Sportpsychologiehttp://sportpsychologie.at im pressetext-Interview.

Ideal für feinmotorisches Lernen

Nicht überall hilft jedes Zureden gleich gut, so das Ergebnis von Studienautor Antonis Hatzigeorgiadis. Die besten Erfolgschancen hat das Selbstgespräch beim Einstudieren von Bewegungsabläufen, wenn sich etwa Freistil-Schwimmer ständig an "Ellbogen hoch" erinnern statt bloß "gibt alles, was du hast", das eher bei Ausdauer- und Kraftaufgaben zu empfehlen ist. Zudem tritt der positive Effekt beim Neulernen eher ein als bei Routinetätigkeiten und bei feinmotorischen Aufgaben wie dem Golfspiel eher als beim Radfahren.

"Der Vorteil von zurechtgelegten Worten ist, dass sie auf einen längeren Bewegungsablauf verweisen können, der beim Aussprechen abgerufen wird", so Wolf. Diese Taktik fand sich auch in der Studie wieder. Viele Athleten bereiten die Selbstgespräche für das Training oder den Wettkampf regelrecht in einem Drehbuch vor und greifen darauf in verschiedenen Situationen zurück. "Wer sich etwas vorsagt, definiert damit, worauf er den Fokus legt und verhindert gleichzeitig, mit den Gedanken abzuschweifen", erklärt die Sportpsychologin.

Negativbotschaften fehl am Platz

Ob man das Selbstgespräch laut führt oder nur innerlich, hält die Expertin für zweitrangig. Wichtig sei nur, sich möglichst genau vorzusagen, was der nächste Schritt ist statt allgemeinem Mutmachen. Ausschlag gibt weiters auch, wie die Botschaft formuliert ist. "Sagt man sich 'Jetzt nur keinen Fehler machen', so programmiert man den Fehler schon vor, denn das Gehirn überhört die Negation. Besser ist daher immer eine positive Formulierung dessen, was man erreichen will."

Quelle: pressetext.redaktionn Johannes Pernsteiner

www.pressetext.com