Dienstag, 11. Februar 2014

Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung auch für Pflegebedürftige.




Jeder Versicherte hat das Recht, bei Zweifeln an den vorgeschlagenen Therapien einen anderen Arzt, ein anderes Krankenhaus aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen.

Dieses ist bei schwerwiegenden Erkrankungen, langfristigen Therapien und auch bei planbaren Operationen überaus sinnvoll.
Hier kann eine zweite ärztliche Meinung dem Patienten helfen, die Möglichkeiten, die Chancen und auch die Risiken der vorgeschlagenen Therapien besser einzuschätzen.
Denn bei medikamentösen Therapien können schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, Operationen könnten u.U. unnötig sein und den Patienten einer unnötigen Gefahr aussetzen.

Bei schwerkranken, pflegebedürftigen Menschen ist das Einholen einer Zweitmeinung durchaus wichtig und kann auch mit einem stationären Klinikaufenthalt verbunden sein. Dies müssen sie vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, auch wenn Sie schwerkrank und pflegebedürftig sind, die Sie durch diese Regelung haben.