Sonntag, 13. Mai 2012

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen


Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung
Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen, muss Ihnen eine fachlich kompetente und eine Ihrer Person zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung zukommen. Sie können erwarten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Aufgabe ausgebildet,  fortgebildet, weitergebildet oder angeleitet sind und die notwendige Qualifikation aufweisen, die Ihrem Bedarf an Unterstützung, Pflege und Behandlung entspricht. Die Methoden und Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand medizinischer und pflegerischer Erkenntnisse entsprechen.
Zusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligte
Alle an Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung beteiligten Institutionen und Berufsgruppen sollen in Ihrem Interesse miteinander kommunizieren, kooperieren und ihre Leistungen eng aufeinander abstimmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem Wechsel der Leistungserbringer eine angemessene Art der Weiterleitung von Informationen erfolgt, die Sie betreffenden und für die Pflege, Betreuung und Behandlung relevant sind. Dabei müssen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet werden.
Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
Ihre Angehörigen und sonstige Vertrauenspersonen sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sollen - wenn und soweit Sie dies wünschen - in Ihre Pflege, Betreuung und Behandlung einbezogen und über Maßnahmen und Veränderungen informiert werden, die Ihre Pflege und Gesundheit betreffen. Ihr Wunsch und Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sollen diese Personen bereits vor Vertragsabschluss mit einem Dienst oder einer Einrichtung sowie in Entscheidungen, die Ihre Behandlung betreffen, in entsprechende Beratungsgespräche einbezogen werden. Wenn Sie wünschen, ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen/Vertrauenspersonen bzw. auch ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und dem Dienst oder der Einrichtung, die Ihre Pflege übernommen hat, anzustreben.
Individuelle, geplante Pflege
Ihre Pflege muss sofern möglich in einem gemeinsam mit Ihnen abgestimmten Prozess zielgerichtet erfolgen. Die Maßnahmen sollen Sie in erster Linie dabei unterstützen, Ihre Selbständigkeit und Mobilität zu erhalten oder wiederzugewinnen. Aufgabe der Pflege ist es ebenso, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Beschwerden gelindert werden und Sie sich nicht alleine gelassen fühlen müssen. Individuelle geplante Pflege setzt bei Ihren Fähigkeiten, Einschränkungen, Erfahrungen und Erwartungen an. Auf dieser Grundlage sollen konkrete Ziele gesteckt und Maßnahmen geplant werden. Sowohl die Ziele und Maßnahmen als auch die Ergebnisse müssen dokumentiert, in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls neu formuliert werden.
Feste Zuständigkeit
Die Pflegedienste und Einrichtungen sollen dafür sorgen, dass Sie  feste, mit Ihrer Situation vertraute und für all Ihre Belange zuständige Ansprechpartner haben. Der Wechsel, der für Sie eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist so gering wie möglich zu halten. Für den Fall, dass Sie die Pflege oder Betreuung durch eine bestimmte Person ablehnen, soll dies bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden
Beachtung des Lebenshintergrundes und der Gewohnheiten
Wenn Sie möchten, dass bestimmte Aspekte Ihres Lebenshintergrundes oder Ihnen wichtiger Gewohnheiten (z.B. Ruhe- und Schlafenszeiten, Körperhygiene, Bekleidungsgewohnheiten) in der Pflege berücksichtigt werden, sollten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstes oder der Einrichtung über entsprechende Wünsche unterrichten bzw. unterrichten lassen. Sie können erwarten, dass diese berücksichtigt werden. Hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, insbesondere Menschen mit Demenz, sollen Angebote zum Wiedererkennen von Gewohntem und Vertrautem gemacht werden, um zu einer Verbesserung des Wohlbefindens beizutragen.
Unterstützung von Bewegungsbedürfnissen
Ihr Bedürfnis, sich zu bewegen, muss unterstützt und gefördert werden, es sei denn, medizinische Gründe sprechen dagegen. Um Ihre Bewegungsfähigkeit zu erhalten und Einschränkungen (z.B. Bettlägerigkeit) vorzubeugen, müssen Ihre eigenen Bewegungsabläufe (z.B. Aufstehen, Gehen) unterstützt und Ihnen dazu gegebenenfalls geeignete Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen ebenso Hilfe erhalten, um an die frische Luft zu kommen, sofern Sie dies wünschen und es Ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt.
Fachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptome
Sowohl Ihre akuten als auch Ihre chronischen Schmerzen und belastenden Symptome wie beispielsweise Atemnot und Übelkeit müssen fachgerecht behandelt und so weit wie möglich gelindert werden. Dazu gehört, dass im Rahmen Ihrer Pflege und Behandlung Anzeichen von Schmerzen sowie belastende Symptome erkannt und adäquate Therapien koordiniert bzw. durchgeführt werden.
Bedarf- und bedürfnisgerechte Speisen- und Getränkeangebote
Sie können erwarten, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse beim Essen und Trinken beachtet werden. Die Speisen sollen in ausreichendem Maße, appetitanregend, abwechslungsreich, altersgerecht und gesundheitsförderlich angeboten werden. Ihre Vorlieben und Abneigungen bei Speisen und Getränken sollen weitestgehend berücksichtigt werden. Bekannte Unverträglichkeiten sind zu beachten.
Flexibles Bereitstellen der Speisen und Getränke
Ihre Mahlzeiten sollen Sie möglichst auch außerhalb der regulären Essenszeiten – Ihrem Lebensrhythmus und Appetit entsprechend – zu sich nehmen können. Zwischenmahlzeiten und Getränke sollen jederzeit zur Verfügung stehen. Die Speisen und Getränke müssen so serviert werden, dass Sie diese gut erreichen können. Besonders wenn Sie ambulant versorgt werden und bettlägerig sind, sollen die Sie betreuenden Personen darauf achten, dass entsprechende Lebensmittel in Ihre Nähe gestellt werden, damit Sie auch etwas trinken und essen können, wenn keine Hilfe vor Ort ist. Sollten Sie besonderes Besteck oder Geschirr benötigen, um selbständig essen und trinken zu können, muss Ihnen dieses bereitgestellt werden.
Hilfe beim Essen und Trinken
Sofern Sie Hilfe beim Essen und Trinken benötigen, muss gewährleistet sein, dass man Ihnen die von Ihnen gewünschte Menge, in der von Ihnen dafür benötigten Zeit darreicht.
Essen und Trinken bei Menschen mit Demenz
Besondere Aufmerksamkeit ist der Ernährung von Menschen mit Demenz beizumessen, die vielfach individuelle Anregung und Motivierung zum Essen und Trinken benötigen und häufig einen erhöhten Energiebedarf haben.
Künstliche Ernährung
Maßnahmen zur künstlichen Ernährung (Magensonden, Infusionen) dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und nur aufgrund eines Abwägungsprozesses zwischen medizinischen, pflegerischen, ethischen und rechtlichen Aspekten erfolgen. Gegebenenfalls muss die Zustimmung einer von Ihnen bevollmächtigten Person oder der gesetzlichen Betreuerin bzw. des Betreuers eingeholt werden. Sie können erwarten, dass anerkannte ethisch-rechtliche Richtlinien zum Umgang mit Ernährungsproblemen beachtet werden.
Umgang mit Beschwerden
Sie können erwarten, dass die Institutionen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen gegenüber Sie Kritik und Anregungen äußern, hierauf schnell und einfühlsam reagieren und auf Wunsch diese auch vertraulich behandeln. Sie müssen Ihre Beschwerden anbringen können, ohne Nachteile zu befürchten, und zeitnah Informationen darüber erhalten, was auf Grund der Beschwerde geschehen ist bzw. geschehen wird. Ihre Beschwerden können Sie auch über institutionalisierte Beschwerdestellen der Kommune, die Heimaufsichtsbehörde, die Landesärztekammer oder Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse und private Versicherungsunternehmen anbringen.

Samstag, 12. Mai 2012

Artikel 3: Privatheit. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Beachtung des Privatbereichs
Ihrem persönlichen Lebensbereich muss mit Achtsamkeit und Respekt begegnet werden. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem häuslichen Bereich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen oder in einer stationären Einrichtung leben. Dazu gehört, dass Personen, die Ihren Wohn- oder Sanitärraum betreten wollen, in der Regel klingeln oder anklopfen und - wenn Sie sich äußern können - auch Ihren Rückruf abwarten.
Möglichkeit des Rückzugs
Sie können erwarten, dass Ihrem Bedürfnis nach Ungestörtheit und vertraulichen Gesprächen entsprochen wird. Die Möglichkeit, einige Zeit allein zu sein oder in Ruhe mit Personen Ihrer Wahl an einem geschützten Ort reden zu können, muss Ihnen auch dann eingeräumt werden, wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben und nicht über ein Einzelzimmer verfügen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, ungestört telefonieren zu können. Sofern Sie ein vertrauliches Gespräch mit einer psychologisch oder seelsorgerlich ausgebildeten Person wünschen, können Sie erwarten, dass Ihnen dieses vermittelt wird.
Verwendung privater Gegenstände in stationären Einrichtungen
Auch in einer stationären Einrichtung sollen Sie sich so weit wie möglich zuhause fühlen können. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie Ihre privaten Sachen (Kleinmöbel, Bilder, Wäsche) verwenden können, auch wenn Sie sich den Wohnraum mit einer weiteren Person teilen. Diesbezügliche Vereinbarungen sind zumeist Gegenstand von Heimverträgen, wie zum Beispiel die Kosten für die Pflege privater Wäsche. Wenn Sie Wertgegenstände aufbewahren wollen, können Sie Rat und Unterstützung erwarten, um diese sicher zu verwahren.
Besuche empfangen
Privatheit bedeutet auch, dass für Sie jederzeit die Möglichkeit besteht, Besuch zu empfangen. Wenn Sie sich den Wohnraum mit einer weiteren Person teilen, muss Rücksicht auf deren Ruhebedürfnis genommen werden. Sofern nötig, können Sie Pflegepersonen bitten, Besucherinnen oder Besucher, die Sie nicht empfangen möchten, abzuweisen.
Achtsamer Umgang mit Schamgefühlen
Die Achtung vor der Intimsphäre findet Ihren Ausdruck zum Beispiel darin, dass Ihre persönlichen Schamgrenzen respektiert und beachtet werden. So können Sie erwarten, dass Ihnen pflegende und behandelnde Personen mit einem größtmöglichen Maß an Einfühlsamkeit und Diskretion begegnen. Das gilt im Besonderen für den Bereich der Körperhygiene. Wenn Ihnen die Pflege oder Behandlung durch eine bestimmte Person unangenehm ist, sollten Sie dies nicht hinnehmen, sondern Ihre Bedenken direkt oder gegenüber anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zum Ausdruck bringen. Sie können erwarten, dass in solchen Fällen seitens der Institutionen alle organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Ihnen Personen zugeteilt werden, durch die Sie sich angemessen behandelt fühlen.
Wahrung des Briefgeheimnisses
Ihre Briefe oder elektronischen Nachrichten dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung von Dritten in Empfang genommen, geöffnet oder gelesen werden. Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, kann z.B. ein eigenes Postfach bzw. ein Briefkasten ein hohes Maß an Diskretion darstellen, da Ihre Post nicht durch mehrere Hände gegeben wird. Sollten Sie selbst Ihre Post nicht entgegen nehmen, öffnen und die Kommunikationsmöglichkeiten ohne fremde Hilfe nutzen können, bestimmen Sie, welche Person Ihres Vertrauens Sie unterstützen soll. (Dies können Sie vorab in einer Vorsorgevollmacht regeln).
Schutz der persönlichen Daten
Das Recht auf Privatheit muss seinen Niederschlag auch in einem vertraulichen Umgang mit Ihren Daten und Dokumenten finden. So dürfen die Ihre Person betreffenden Unterlagen und Daten nur mit Ihrer Zustimmung bzw. der Ihrer Vertreter und auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet werden.
Respektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und Lebensweise
Grundsätzlich hat jeder Mensch – unabhängig vom Alter und unabhängig vom Ausmaß des Pflege- und Hilfebedarfs – das Recht auf Sexualität, auf Respektierung seiner geschlechtlichen Identität und seiner Lebensweise. Niemand darf Sie aufgrund Ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminieren. Über die Art und Weise intimer und sexueller Beziehungen und Aktivitäten entscheiden Sie selbst, soweit dadurch die Rechte anderer Personen nicht verletzt werden. Die Möglichkeiten, intime Beziehungen auszuleben, sind allerdings abhängig von den Bedingungen und der Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung. So kann es ratsam sein, sich auch in dieser Hinsicht über die Einrichtung vor Abschluss eines Vertrages zu informieren.
Einschränkungen
Der Anspruch auf Privatheit und die Beachtung der Intimsphäre kann  je nach Ausmaß des Hilfe- und Pflegebedarfs nicht immer vollständig gewährleistet werden. Gleichwohl muss es Ziel aller an der Betreuung, Pflege und Behandlung Beteiligter sein, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.


Das Projekt wird gefördert vom:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
www.bmfsfj.de

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt
Sie haben das Recht, vor körperlicher Gewalt wie beispielsweise Festhalten und Festbinden, Schlagen, Verletzen und Zufügen von Schmerzen, vor unerwünschten medizinischen Eingriffen sowie vor sexuellen Übergriffen geschützt zu werden. Niemand darf sich Ihnen gegenüber missachtend, beleidigend, bedrohend oder erniedrigend verhalten. Dazu gehört auch, dass man Sie stets mit Ihrem Namen  anzureden hat.
Schutz vor Vernachlässigungen
Auch Vernachlässigungen, wie mangelnde Sorgfalt bei der Betreuung, Pflege oder Behandlung, Unterlassung notwendiger Hilfe sowie unzureichende Aufmerksamkeit stellen Formen von Gewalt dar. Konkret heißt das beispielsweise, dass Ihnen die erforderliche Hilfe rechtzeitig zukommen muss, dass man Sie nicht unzumutbar lange warten lässt, wenn Sie Hunger oder Durst haben, aufstehen oder sich hinlegen möchten und wenn Sie Ihre Ausscheidungen verrichten müssen. Ebenso betrifft dies den Schutz vor Wundliegen und vor Versteifung der Gelenke. Auch müssen Sie gegen übermäßige Kälte und Wärme (überhitzte oder zu kühle Räume, direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft besonders in Fluren, unangemessene Bekleidung) geschützt werden, wenn Sie dafür nicht selbst Sorge tragen können.
Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung
Sie haben das Recht, vor Schäden durch unsachgemäße medizinische und pflegerische Behandlung geschützt zu werden. Das bedeutet beispielsweise, dass Ihre Medikamente gewissenhaft und sachgemäß verordnet und verabreicht werden müssen.Ärztinnen und Ärzte haben die Pflicht, Sie verständlich und umfassend über Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten aufzuklären. Ihre Wahrnehmungen und Hinweise sowie beobachtbare Anzeichen möglicher Neben- und Wechselwirkungen von jeglichen Behandlungen sowie pflegerischen Maßnahmen erfordern besondere Aufmerksamkeit und rechtzeitiges Reagieren durch Ärztinnen, Ärzte und Pflegende.
Schutz vor unangezeigten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
Grundsätzlich haben Sie das Recht, sich in Ihrer Umgebung frei zu bewegen. Wenn es Ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt, muss gewährleistet sein, dass Sie Ihren Wohnraum jederzeit betreten, verlassen und abschließen können. Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben und selbständig Ihren Wohnraum verlassen können, soll Ihnen ein eigener Haustür- und Zimmerschlüssel ausgehändigt werden.
Jede Maßnahme, die Sie einschränkt, sich frei zu bewegen und der Sie nicht zustimmen, bedarf einer richterlichen Genehmigung.
Einschränkungen
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen können in Ausnahmefällen notwendig sein, wenn Sie sich selbst oder andere Menschen gefährden und alle anderen Möglichkeiten des Schutzes ausgeschöpft sind. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie das Einschließen, das Angurten oder das Verabreichen ruhigstellender Medikamente, können eine schwerwiegende Belastung darstellen und gesundheitliche Gefahren mit sich bringen. Deshalb muss während der Dauer der Maßnahme eine kontinuierliche Beobachtung durch dafür qualifizierte Personen gewährleistet sein. Ferner ist regelmäßig zu prüfen, ob die Maßnahme noch erforderlich bzw. gerechtfertigt ist.
Hilfe gegen Gewalt
Wann immer Ihnen Gewalt mit Worten oder Taten begegnet, Sie sich vernachlässigt oder respektlos behandelt fühlen, müssen und sollten Sie dies nicht hinnehmen. In einem solchen Fall sollten Sie oder stellvertretend Ihre Vertauensperson sich hierüber beschweren. Ferner können Sie erwarten, dass Pflegende, Ärztinnen, Ärzte und Therapeuten im Rahmen Ihrer Pflege, Betreuung und Behandlung, Anzeichen von Gewalt, Misshandlungen und Missbrauch erkennen und - wenn möglich in Absprache mit Ihnen - in geeigneter Weise darauf reagieren. Das heißt zum Beispiel, dass unverzüglich ärztliche Untersuchungen zu veranlassen sind, wenn konkrete Anzeichen von Gewaltanwendungen vorliegen. Werden Spuren von Gewalt festgestellt, müssen die zuständigen Behörden (Heimaufsicht, Polizei) informiert und Maßnahmen zu Ihrem Schutz eingeleitet werden. Darüber hinaus können Sie erwarten, dass Ihnen psychologische Hilfe zur Bewältigung von Gewalterfahrungen vermittelt wird, wenn Sie dies wünschen.


Das Projekt wird gefördert vom:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
www.bmfsfj.de

Freitag, 11. Mai 2012

Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.

Präambel und Artikel 1

Präambel

Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden. Da sie sich häufig nicht selbst vertreten können, tragen Staat und Gesellschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenwürde hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Ziel dieser Charta ist es, die Rolle und die Rechtstellung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu stärken, indem grundlegende und selbstverständliche Rechte von Menschen, die der Unterstützung, Betreuung und Pflege bedürfen, zusammengefasst werden. Diese Rechte sind Ausdruck der Achtung der Menschenwürde, sie sind daher auch in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Sie werden in den Erläuterungen zu den Artikeln im Hinblick auf zentrale Lebensbereiche und Situationen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen kommentiert. Darüber hinaus werden in der Charta Qualitätsmerkmale und Ziele formuliert, die im Sinne guter Pflege und Betreuung anzustreben sind.
Menschen können in verschiedenen Lebensabschnitten hilfe- und pflegebedürftig sein. Die in der Charta beschriebenen Rechte gelten in ihrem Grundsatz daher für Menschen aller Altersgruppen. Um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen ihre grundlegenden Rechte zu verdeutlichen, werden sie in den Erläuterungen zu den Artikeln unmittelbar angesprochen.
Zugleich soll die Charta Leitlinie für die Menschen und Institutionen sein, die Verantwortung in Pflege, Betreuung und Behandlung übernehmen. Sie appelliert an Pflegende, Ärztinnen, Ärzte und alle Personen, die sich von Berufs wegen oder als sozial Engagierte für das Wohl pflege- und hilfebedürftiger Menschen einsetzen. Dazu gehören auch Betreiber von ambulanten Diensten, stationären und teilstationären Einrichtungen sowie Verantwortliche in Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie alle sollen ihr Handeln an der Charta ausrichten. Ebenso sind die politischen Instanzen auf allen Ebenen sowie die Leistungsträger aufgerufen, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der hier beschriebenen Rechte, insbesondere auch die finanziellen Voraussetzungen, weiter zu entwickeln und sicher zu stellen.
Die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung gegenüber hilfe- und pflegebedürftigen Menschen entbindet den Einzelnen nicht von seiner Verantwortung für eine gesunde und selbstverantwortliche Lebensführung, die wesentlich dazu beitragen kann, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu mindern oder zu überwinden.

Der Hintergrund der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen


Die Charta geht zurück auf die Arbeiten des  „Runden Tisches Pflege“. Dieser wurde von 2003-2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung einberufen, um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern. Rund 200 Expertinnen und Experten aus allen Verantwortungsbereichen der Altenpflege (u.a. Länder, Kommunen, Ein richtungsträger, Wohlfahrtsverbände, private Trägerverbände, Heimaufsicht, Pflegekassen, In te res sen vertretungen der älteren Menschen, Wissenschaftler, Stiftungen) beteiligten sich.
In Arbeitsgruppen wurden bis Herbst 2005 Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der häuslichen und stationären Pflege und zum Bürokratieabbau erarbeitet und als zentrale Maßnahme eine „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ formuliert. In der Charta wird konkret beschrieben, welche Rechte Menschen in Deutschland haben, die der Hilfe und Pflege bedürfen.

Das Projekt wird gefördert vom:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
www.bmfsfj.de
Die Charta besteht aus 8 Artikeln. Die nächsten Artikel werde ich dann posten.

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe


Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. 
Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Fürsorge
Sie haben das Recht auf Beachtung Ihrer Willens- und Entscheidungsfreiheit sowie auf Fürsprache und Fürsorge. Die an der Betreuung, Pflege und Behandlung beteiligten Personen müssen Ihren Willen beachten und ihr Handeln danach ausrichten. Das gilt auch, wenn Sie sich sprachlich nicht artikulieren können und Ihren Willen beispielsweise durch Ihr Verhalten zum Ausdruck bringen. Menschen, deren geistige Fähigkeiten eingeschränkt sind, müssen ihrem Verständnis entsprechend in Entscheidungsprozesse, die ihre Person betreffen, einbezogen werden.
Wahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung der Gestaltung des Tagesablaufs
Sie können erwarten, dass gemeinsam mit Ihnen sowie gegebenenfalls Ihren Vertrauenspersonen und den für Ihre Betreuung, Pflege und Behandlung zuständigen Personen abgewogen wird, wie Ihre individuellen Ziele und Wünsche unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten verwirklicht werden können. Auch wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, alleine Entscheidungen zu treffen oder Ihre Wünsche zu artikulieren, sollen die oben genannten Personen dafür Sorge tragen, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Das betrifft beispielsweise die Wahl Ihres Lebensortes, des Pflegedienstes, der stationären Einrichtung und des Arztes sowie auch die Durchführung hauswirtschaftlicher, pflegerischer oder therapeutischer Maßnahmen und die Gestaltung Ihres Tagesablaufs. Die Behandlung durch Ihren vertrauten Haus- oder Zahnarzt sowie auch der Bezug Ihrer Medikamente über Ihre gewohnte Apotheke, sollen Ihnen auch dann möglich sein, wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben.
Regelung finanzieller, behördlicher oder rechts-geschäftlicher Angelegenheiten
Das Recht auf Selbstbestimmung betrifft auch Ihre finanziellen, behördlichen oder rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten (Antragstellung, Ausfüllen von Formularen oder Begleitung bei Behördengängen), für deren Regelung Sie die erforderliche Unterstützung erhalten sollen. Personen, die Sie beraten und unterstützen, müssen in Ihrem besten Interesse handeln und dürfen nichts unternehmen, was Ihnen wirtschaftlich oder rechtlich schaden würde.
Berücksichtigung von Vorausverfügungen
Für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr äußern können, haben Sie die Möglichkeit, Vorausverfügungen (Handlungsanweisungen und Vorsorgevollmachten) zu erstellen. Ihr darin geäußerter Wille muss Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist es ratsam, vorab zu bestimmen, welche Person als Betreuerin oder Betreuer durch das Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, falls für Sie eine Betreuung erforderlich werden sollte (Betreuungsverfügung). (Weitere Ausführungen hierzu finden Sie unter Artikel 8).
Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten
Nicht selten kommt es zu Konflikten zwischen dem Anspruch, das Recht auf Selbstbestimmung des hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zu beachten und bestimmten Fürsorgepflichten der Pflegenden und Behandelnden (beispielhaft sind Situationen wie Nahrungsverweigerung oder Sturzgefährdung). Sollte eine solche Situation auftreten, können Sie erwarten, dass mit allen Beteiligten abwägende Gespräche geführt werden.
Einschränkungen
Die Möglichkeiten der Selbstbestimmung, die Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit haben ihre Grenzen beispielsweise dort, wo Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten anderer berührt werden. Finanzielle sowie strukturell bedingte Rahmenbedingungen (z.B. erforderliche Eigenmittel oder regional vorhandener Mangel an Hilfeangeboten) können im Einzelfall die Wahlmöglichkeiten eingrenzen. Das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht hilfe- und pflegebedürftiger Menschen so weit wie möglich umzusetzen, verpflichtet dennoch alle an der Betreuung, Pflege und Behandlung Beteiligten.
Hilfe zur Selbsthilfe vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen
Sie haben ein Recht darauf, die erforderliche Unterstützung zu erhalten, um ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Auch wenn bereits erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder ein hoher Pflegebedarf bestehen, haben Sie Anspruch darauf, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen bzw. um eine Verbesserung zu erzielen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie Anspruch auf Zugang zu (fach-) ärztlicher Versorgung, zu diagnostischen Verfahren, medizinischen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen – unabhängig vom Alter oder einer Behinderung – haben. Ebenso betrifft dies den Zugang zu individueller gesundheitsfördernder Anleitung, die Ihnen unter anderem dazu verhelfen soll, weitgehend unabhängig von der Hilfe anderer zu sein. Pflegerische Maßnahmen und Hilfestellungen sowie medizinische und therapeutische Behandlungen sollen so erfolgen, dass geistige und körperliche Fähigkeiten unterstützt und gefördert werden und darauf abzielen, dass Ihre Lebensqualität, Ihr Wohlbefinden erhalten oder verbessert werden und dass Sie alltägliche Verrichtungen soweit wie möglich selbst erledigen können.






Donnerstag, 10. Mai 2012

Überlebenschance nach Herzinfarkt wird durch stark befahrene Straßen gesenkt.

Die Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt werden um so geringer, je näher der Patient an einer stark befahrenen Straße lebt, dieses fanden Forscher aus Boston (USA) heraus.

Von 3500 Infarktpatienten, die sie über zehn Jahre beobachteten, starben 672 an KHK (koronarer Herzkrankheit).

Wenn die Patienten weniger als 100 Meter an einer stark befahrenen Straße wohnten, war die Sterberate um 27 Prozent erhöht. Bei einem Abstand zur Straße von 100 - 200 Metern lag die Sterberate bei 19 Prozent und bei einer Distanz von 200 bis 300 Metern zur Straße war die Sterberate noch bei 13 %.

Als Ursache vermuten die Forscher Autoabgase und Autolärm.

Quelle: Ärztezeitung

Dienstag, 8. Mai 2012

Bienenprodukt bremst Wachstum von Krebszellen.

Hungergefühl des Tumors durch Propolis-Bestandteil besänftigt



Chicago (pte003/05.05.2012/06:10)
Ein Bestandteil von Propolis - einer von Bienen erzeugten Substanz - hat das Zeug, das Wachstum von Krebszellen zu bremsen. Das berichten Forscher der University of Chicago http://uchicago.edu in der Zeitschrift "Cancer Prevention Research". Im Mausversuch konnten sie dank neuartiger Untersuchungsmethoden zeigen, dass die malignen Zellen eines Prostatatumors ihre Nahrungsaufnahme unterbrechen und sich nicht mehr vermehren, so lange das Naturheilmittel täglich eingenommen wird.
Heilender Bienen-Kitt
Genauer beforscht wurde Kaffeesäuren-Phenethylester, der auch als CAPE bezeichnet wird. Er ist Bestandteil des Propolis-Kittstoffes, mit dem Bienen Löcher im Bienenstock reparieren. Propolis wird bereits seit Jahrhunderten als Arznei für verschiedene Leiden wie Halsschmerzen, Allergien, Verbrennungen und sogar bei Krebs eingesetzt. Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Beschreibungen fand es jedoch noch kaum Eingang in die moderne Medizin. Diesen Rückstand wollten die Forscher nun aufholen.
Als Versuchsobjekte dienten Mäuse, denen man eine Vielzahl von aus menschlichem Prostatatumor isolierte Zelllinien eingepflanzt hatte. Im Futter mischte man den Tieren CAPE bei und beobachtete, welche Wirkung die als Anti-Tumor-Mittel bekannte Substanz auf Zellebene zeigte. Erstmals kam dazu eine als "Micro-Western-Array" http://bit.ly/JXNAlW bezeichnete Forschungsmethode zum Einsatz, die Veränderungen von Hunderten Proteinen gleichzeitig unter verschiedenen Bedingungen sichtbar macht.
Bremsen statt töten
Wie sich herausstellte, unterdrückt CAPE schon bei niedriger Konzentration das Zellwachstum des Tumors, die sogenannte "Proliferation", indem es die Nahrungsaufnahme der Zellen blockiert. Nach sechs Wochen Behandlung verringerte sich die Wachstumsrate des Tumors volumenmäßig um die Hälfte. "Hört die orale Verabreichung auf, so setzt sich das Krebswachstum allerdings in der früheren Geschwindigkeit fort. CAPE stoppt somit die Zellteilung, tötet die Krebszellen aber nicht ab", berichtet Studienleiter Richard B. Jones.
Bestätigen auch klinische Versuche die Wirksamkeit und Sicherheit von CAPE, könnte es sich vielleicht zu einem Hoffnungsträger entwickeln, der die Krebszellen-abtötende Chemotherapie unterstützt, sagen die Forscher. "Auf jeden Fall liefert das Experiment aber einen Präzedenzfall, um künftig auch biologische Mechanismen anderer Naturmitteln zu lüften und eines Tages deren klinischen Einsatz zu ermöglichen."
Link zur Studie unter http://bit.ly/IQkMN1
Aussender:pressetext.redaktion
Ansprechpartner:Johannes Pernsteiner


Sonntag, 6. Mai 2012

Hypoxischer Hirnschaden (3) Akutphase - Koma

Was können Angehörige für den im Koma liegenden Patienten tun?

Die Angehörigen stehen in dieser Ausnahmesituation meistens unter einem schweren Schock, sind völlig hilf- und ratlos und wissen nicht, was sie tun können, wie sie sich dem Komapatienten gegenüber verhalten sollen.

Es ist wichtig, sich immer so zu verhalten, als ob der Patient wach und bei vollem Bewußtsein wäre.
Der Neurochirurg Zieger sagt: "Inzwischen ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Komapatienten taktile und andere Reize wahrnehmen, verarbeiten und unter anderem mit einer Herzfrequenzänderung beantworten". Und mit einem veränderten Herzschlag verändern sich Atmung, Blutdruck und Körperspannung, was wiederum durchaus ein Erwachen anregen kann. 
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,416203,00.html
Vermeiden sie es am Krankenbett über Angelegenheiten zu sprechen, die den Patient ängstigen oder belasten könnten. Auch negative Prognosen der Erkrankung sollten nicht am Bett besprochen werden. Versuchen sie auch zu vermeiden, dass dieses andere tun.
Kneifen sie auf keinen Fall ihren Angehörigen um eine Reaktion zu provozieren.
Belasten Sie den Patienten nicht mit Ihren Ängsten und Sorgen. Weinen sie nicht am Bett des Kranken.

Seien sie im Umgang mit ihrem Angehörigen, einfühlsam, liebevoll, behutsam und optimistisch. Das stärkt das nötige Vertrauen.

Bringen sie viel Zeit für die Besuche bei ihrem Angehörigen mit.
Begrüßen Sie den Patienten, halten sie seine Hand und streicheln sie ihn. Halten Sie möglichst viel Körperkontakt. Sprechen sie mit ihm. Verwenden sie den Kosenamen.
Sie können auch vorlesen.
Lassen sie den Patienten für einen begrenzten Zeitraum seine Lieblingsmusik hören. Wenn sie dieses über Kopfhörer tun, versichern sie sich vorher, dass die Musik nicht zu laut ist.
Bringen sie den Lieblingsduft, z.B. Parfüm oder Rasierwasser, mit und lassen sie ihren Angehörigen immer wieder daran riechen oder sie bringen einige Tropfen auf das Kissen auf.
Wenn sie Waschungen vornehmen, z.B. mit Kanne Brottrunk, sagen sie das dem Kranken bevor sie anfangen ihn vorsichtig abzuwaschen.
Auch vorsichtige Bewegungen der Extremitäten sind von Vorteil für den Kranken.
Sprechen sie dieses vorher mit den behandelnden Ärzten ab. Wenn sie die Erlaubnis von den Ärzten bekommen haben, so bewegen sie vorsichtig die Finger, die Hände und die Arme. Sagen sie dem Kranken immer vorher, was sie tun. Dann bewegen sie ebenso vorsichtig die Zehen, die Füsse und die Beine.
Suchen sie einen erfahrenen Homöopathen, der eine begleitende homöopathische Therapie mit homöopathischen Einzelmitteln macht. Sprechen sie auch dieses mit den Intensivmedizinern der Intensivstation ab. Eine homöopathische Therapie ist immer angebracht und kann die Situation und die Prognose des Patienten verbessern.

Für Angehörige von Patienten im Wachkoma könnte diese Broschüre interessant sein. http://www.a-zieger.de/Dateien/Wachkoma/Angehoerigen-Broschuere.pdf

Lesen Sie zu "hypoxischem Hirnschaden" hier mehr







Mittwoch, 2. Mai 2012

Hypoxischer Hirnschaden (2) Akutphase.

Oft kann die Notfall- und Intensivmedizin das Akutereignis beherrschen und den Blutfluß und die Sauerstoffversorgung wieder herstellen. Bei dem größten Teil der überlebenden Patienten treten nach der intensivmedizinischen Behandlung Störungen der Hirnfunktion auf, die mehr oder minder schwer sein können.
War der Sauerstoffmangel im Hirn nur kurz, so zeigt der Patient innerhalb der ersten 24 - 48 Stunden nach dem Akutereignis Reaktionen, wie ungerichtete Bewegungen, Muskelzuckungen, Spontanatmung und Erwachen aus dem Koma im weiteren Verlauf.
Meistens können die erwachten Patienten ihre Umgebung nicht richtig wahrnehmen, können keine zielgerichteten Bewegungen ausführen, haben Koordinationsstörungen, Störungen des Lang- und Kurzzeitgedächtnisses, Orientierungsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und Störungen des Wiedererkennens. In einigen Fällen können sich diese Störungen innerhalb weniger Tage zurückbilden. Oft sind diese Störungen langwieriger und müssen speziell therapiert werden.

In den schweren Fällen der hypoxischen Hirnschädigung erwacht der Patient der Patient nicht innerhalb der ersten 48 Stunden aus dem Koma. Der Patient reagiert nicht auf Reize von außen, er befindet sich im tiefen Koma. In diesen Fällen ist nach dem Erwachen aus dem Koma meistens mit langandauernden erheblichen Störungen der Hirnfunktion zu rechnen, wie der Verlust des Kurz- und Langzeitgedächtnisses, Orientierungsstörungen, Störungen des Wiedererkennens, Aufmerksamkeitsstörungen, Bewegungsstörungen, Sprachstörungen und Störungen der Willensäußerung.

In den schwersten Fällen verbleiben die Patienten im Wachkoma (apallisches Syndrom).

Nach meiner Erfahrung kann ich nur raten, den Patienten sofort, d.h. in der Akutphase während der intensivmedizinischen Behandlung, begleitend homöopathisch durch einen erfahren Homöopathen behandeln zu lassen. Die Prognose kann sich dadurch verbessern.

Donnerstag, 26. April 2012

Hypoxischer Hirnschaden. (1) Ursachen eines hypoxischen Hirnschadens.


Ein hypoxischer Hirnschaden entsteht durch Sauerstoffmangel und / oder durch einen fehlenden oder stark verminderten Blutfluß im Gehirn durch einen Kreislaufstillstand.

Die Schädigung kann entstehen durch:

Herzinfarkt
Herzstillstand und nachfolgender Reanimation
Schlaganfall
Lungenerkrankungen
Narkosezwischenfälle
Erstickungsunfälle
Vergiftungen
Ertrinkungsunfälle
Reanimation (Wiederbelebung)

Herzerkrankungen, wie Herzinfarkt, sind die häufigste Ursache für einen Kreislaufstillstand.

Eine hypoxische Hirnschädigung ist eine häufige und schwerwiegende Komplikation eines Herz-Kreislauf-Stillstandes und der nachfolgenden Reanimation.
Nicht nur der Sauerstoffmangel und die Minderdurchblutung des Hirns, auch die Wiedereinsetzung der Durchblutung und die Versorgung mit Sauerstoff führt zum Zelltod von Hirnzellen.

Es kann zu diffusen Zelluntergängen in allen Hirnregionen kommen und bei den überlebenden Patienten zu schwersten neurologischen Folgeschäden bis hin zum Wachkoma (apallisches Syndrom) führen.

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Samstag, 31. März 2012

Neue Therapie für Bewegungsstörungen nach Schlaganfall im Test.

Bewegungsstörungen sind nach einem Schlaganfall die häufigsten Folgen unter denen die Betroffenen zu leiden haben. Neben Lähmungen gehören dazu auch die Störungen komplexer Bewegungsabläufe, sogenannte Apraxien. Bisher können diese für die Betroffenen sehr belastenden Störungen, nicht wirksam genug behandelt werden.
In einer internationalen Studie suchen Neurologen jetzt nach neuen Therapievervahren, um diese Folgen des Schlaganfalls künftig besser therapieren zu können.

„Während es gute Therapieverfahren zur Rehabilitation von Lähmungen nach einem Schlaganfall gibt, sind die Behandlungsmöglichkeiten kognitiver Störungen wie komplexer Bewegungsabläufe bisher eher vernachlässigt worden“, erklärt Prof. Dr. Ferdinand Binkofski, Direktor der Sektion Kognitive Neurologie am Universitätsklinikum Aachen und Studienkoordinator, den Hintergrund der Studie.

Von den Patienten werden Apraxien als ebenso behindernd empfunden wie Sprechstörungen oder Bewegungseinschränkungen. „Der Schlaganfall zerstört dabei Verbindungen, die uns alltägliche, aber hochkomplexe Tätigkeiten wie das Schneiden von Essen oder Haarekämmen ermöglichen“, so Prof. Dr. Joseph Claßen, Direktor der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Leipzig. Bisher lassen sich diese höheren motorischen Funktionen weit weniger behandeln als die motorischen Grundfähigkeiten wie Laufen, Greifen oder Sprechen.

„Unser Gehirn verfügt über eine bemerkenswerte Fähigkeit sich nach Verletzungen zu regenerieren“, beschreibt Claßen. Die dem zugrundeliegenden Mechanismen sind allerdings noch weitgehend unbekannt. „Wir wissen aber aus anderen Untersuchungen, dass sich durch den Einsatz eines schwachen Stromimpulses die Veränderungsleistung des Gehirns steigern lässt“, so Claßen weiter.

Diese Erkenntnis soll jetzt in einer neuen Methode zur Schlaganfall-Rehabilitation eingesetzt werden. Dabei werden die Patienten während des Trainings der verlorenen Fähigkeiten sehr kleinen Strömen, ähnlich denen einer Taschenlampenbatterie, ausgesetzt. So sollen die Nervenzellen stimuliert werden, stärker die für komplexe Bewegungsabläufe notwendigen Synapsen zu bilden. „Wir gehen davon aus, dass so die Lernleistung gesteigert wird und das Gehirn sich die Prozesse besser merken kann“, beschreibt Prof. Claßen.

Erweisen sich diese Annahmen als richtig, könnte das untersuchte Therapieverfahren Einsatz in der Rehabilitation finden. Erste Ergebnisse erwarten die Mediziner in drei Jahren.

Quelle: Helena Reinhardt Pressestelle / Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Leipzig AöR

Donnerstag, 15. März 2012

Cellulite in der Chinesischen Medizin.

Fast ausschließlich sind Mädchen und Frauen von der Cellulite betroffen, jede 2. Frau leidet daran und darunter.
Nicht nur übergewichtige Frauen sondern auch schlanke Frauen kennen dieses Problem. Nicht nur Frauen jenseits der Vierzig, auch schon junge Mädchen leiden darunter.
Zwar bildet sich die Orangenhaut im Fettgewebe. Sie kann, aber muss nicht mit Übergewicht einher gehen. Selbst die dünnsten, körperlich noch so aktiven Frauen können an ihr leiden.
Also kann überschüssiges Fett zwar ein Kofaktor bei der Cellulite sein, es spielen jedoch noch andere Faktoren eine Rolle.
Es müssen erst mehrere ungünstige Umstände zusammen auftreten, bevor der Körper die Cellulite entwickelt.
In der chinesischen Medizin wird die Orangenhaut nicht als eine Krankheit angesehen.
Sie wird aber als Ungleichgewicht des Qi und als Disharmonie von Yin und Yang angesehen.
Nässe- u. Fettstagnation im Milz-Meridian und in den betroffenen Meridianen können zur Cellulite führen. Meistens ist liegt in den betroffenen Körperstellen ein Übermaß an Yin vor. Ein Übermaß des Yin kann durch falsche Ernährung, wenig Bewegung, psychisches Ungleichgewicht usw. entstehen bzw. begünstigt werden.

Nach meiner Erfahrung zeigt da die Akupunktur, kombiniert mit anderen Therapien der chinesischen Medizin, sehr gute Erfolge.
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Freitag, 9. März 2012

Facelifting und Cellulitebehandlung mit Akupunktur - Praxisseminar.

Das Praxisseminar „Kosmetische Akupunktur - Facelifting und Cellulitebehandlung mit Akupunktur“ richtet sich an Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, die ihre Praxiskompetenz erweitern und neue Patienten gewinnen wollen.


Die kosmetische Akupunktur erfreut sich immer größerer Popularität.

Die Nachfrage der weiblichen und männlichen Patienten nach der Schönheits -Akupunktur steigt auch in Deutschland stetig an.

Die Beauty-Akupunktur zur Verringerung von Falten und Fältchen, Straffung der Haut im Gesicht und am Hals, Minderung von Tränensäcken und der Cellulitebehandlung haben sich in USA, Großbritannien und China schon einen festen Platz in den dermatologischen Praxen und Schönheitskliniken erobert.


Die Beauty-Akupunktur ist keine reine kosmetische Behandlung, sondern basiert auf den Regeln der TCM. Das Ziel der kosmetischen Akupunktur ist die energetische Balance und somit die Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit, die Regulation der Hautfunktion sowie die Haut und die gekoppelte Muskulatur zu straffen.


Seit über zehn Jahren führt die Heilpraktikerin Haug-Henseler in ihren Praxen erfolgreich Faceliftings mit Akupunktur und Cellulitebehandlungen mit Akupunktur durch.

In diesem Seminar gibt sie ihre Praxiserfahrungen an Kolleginnen und Kollegen weiter.


Seminarinhalt:


Diagnosemöglichkeiten nach der TCM

Behandlungskonzept der kosmetischen Akupunktur nach den

Kriterien der TCM

Kosmetische Akupunktur

Falten im Gesicht und Hals (Facelifting mit Akupunktur)

großporige Haut

dünne, faltige Haut

schlaffe Haut

trockene Haut

fettige Haut

Cellulite


Das praktische Vorgehen wird demonstriert. Eine Selbstbehandlung der Kursteilnehmer ist möglich.

Weitere Infos:


Mittwoch, 29. Februar 2012

Kosmetische Akupunktur - Cellulitebehandlung.

Cellulite-Behandlung mit Akupunktur

Es sind fast ausschließlich Mädchen und Frauen von Cellulite betroffen, jede zweite Frau leidet daran und darunter. Nicht nur übergewichtige Frauen kennen dieses Problem, auch schlanke Frauen sind nicht von Cellulite verschont. Sie zeigt sich meistens an Hüfte, Po und Oberschenkel. Die Ursachen der Orangenhaut sind vielseitig.

Die Cellulite-Behandlung ist keine reine kosmetische Behandlung, sondern basiert auf den Grundlagen der Traditionellen Chinesischen Medizin. Ziel dieser ganzheitlichen Behandlung ist es, Disharmonien zu beseitigen und die innere und äußere Harmonie des Körpers wieder herzustellen.

Durch die Kombination verschiedener chinesischer Therapien wird der Körper zur Entgiftung und Entschlackung angeregt, das Bindegewebe kann gestrafft und die Muskeln gestärkt werden. Die Cellulite-Behandlung kann schon nach wenigen Anwendungen Erfolge zeigen.

Vorteile der Cellulite-Akupunktur:

  • Die Oberschenkel werden fester und auf Druck unempfindlicher
  • Die Haut erscheint glatter
  • Po und Oberschenkel sind wieder besser erwärmt
  • Ganzheitliche und natürliche Behandlung
  • Der Umfang kann sich vermindern
  • Keine Einschränkung in Beruf und Freizeit
  • Keine Narben oder unerwünschte Nebenwirkungen
  • Keine Operation
  • Keine Anwendung chemischer Substanzen
  • Kein Narkoserisiko

Angst vor der Akupunktur ist nicht angebracht, da mit der Behandlung praktisch keine Schmerzen verbunden sind. Nebenwirkungen sind im Allgemeinen keine zu erwarten.

Für jeden Patienten wird ein individueller Therapieplan erstellt. Eine Therapieserie besteht aus 10 Behandlungen. Der Erst-Behandlung geht eine chinesiche Diagnostik mit Puls- und Zungendiagnose voraus.

Akupunktur auch für die Schönheit.

Der Wunsch nach jugendlichem, frischen und faltenlosen Aussehen ist vermutlich so alt wie die Menschheit. Viele der angeboteten „Verjüngungen“ sind kostspielig und mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Häufig bewirkt das operative Lifting eine Spannung der Gesichtshaut, die Gesichtszüge sind verändert und die Mimik ist eingeschränkt.
Die Behandlung mit Botox lähmt gezielt die Gesichtsmuskulatur und beeinträchtigt die Mimik erheblich.

Mit traditioneller Chinesischer Medizin zur straffen, frischen Gesichtshaut.

Die kosmetische Akupunktur ist für Patienten eine hervorragende Alternative, die ein frischeres, strafferes Aussehen ohne die Risiken von Operationen und Medikamenten wünschen.

Facelifting mit Akupunktur ist eine Behandlungsmethode, die schon nach kurzer Behandlungsdauer zu einem frischeren und jugendlicheren Aussehen verhilft. Falten und Fältchen werden reduziert, die Gesichtshaut wird straffer, die Poren der Haut werden feiner, trockene Haut wird feuchter.

Die Beauty-Akupunktur ist keine reine kosmetische Behandlung, sondern basiert auf den Regeln der Traditionellen Chinesischen Medizin. Der Schönheitsakupunktur geht eine chinesische Puls- und Zungendiagnose, eine Untersuchung und eine Anamnese voraus. Danach wird für jeden Patient ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Die Schönheits-Akupunktur ist lang anhaltend und die Gesundheit wird gestärkt, da der ganze Mensch behandelt wird.
Durch die ganzheitliche Behandlung bewirkt die kosmetische Akupunktur eine bessere Versorgung der Haut, die Gesichtsmuskulatur wird stimuliert und die Haut gewinnt sichtbar an Elastizität.
Die ersten sichtbaren Effekte kann man schon nach wenigen Therapiesitzungen erkennen.
Um einen dauerhaften Erfolg zu haben ist eine Therapieserie von 12 Sitzungen (1-2 mal wöchentlich) erforderlich.

Ausbildung - Weiterbildung: Kosmetische Akupunktur-Facelifting und Cellulitebehandlung mit Akupunktur.

Am 21./22. April 2012 findet ein neues Akupunktur-Seminar " Kosmetische Akupunktur - Facelifting und Cellulitebehandlung mit Akupunktur" statt. Nährer Infos finden Sie hier:

Sonntag, 10. Juli 2011

Homöopathie statt Hormontherapie. Ärztin: "Pille wird zu oft unüberlegt verschrieben und eingesetzt"


Wien (pte023/28.03.2011/13:58) - Die Homöopathie hilft dabei, bei typischen Frauenleiden wie Regel- und Wechselbeschwerden oder das PCO-Syndrom die Notwendigkeit einer Hormonbehandlung zu reduzieren. Das betonen Experten am heutigen Montag anlässlich der Veranstaltungsreihe "Woche der Homöopathie" http://www.homoeopathie.at, die sich in Österreich heuer der Frauengesundheit widmet. "Zu oft und unüberlegt werden Hormonpräparate wie etwa die Pille verschrieben. Man lässt sich damit auf Folgen ein, die man nicht abschätzen kann", warnt die Allgemeinmedizinerin und Homöopathin Christina Ari im pressetext-Interview.
Empfindliches Gleichgewicht
Der Hormonhaushalt der Frau ist geprägt vom individuellen und zyklisch geprägten Wechsel zwischen Östrogenen und Gelbkörperhormonen. Deren Gleichgewicht bestimmt wesentlich das Wohlbefinden und die Ausgeglichenheit der Frau mit. Die Hormone reagieren sehr sensibel auf Einflüsse von außen und passen sich dadurch den Herausforderungen des Frauseins an. "Durch die gängigen Hormonpräparate wird diese Möglichkeit der Feinabstimmung jedoch unterdrückt. Werden Follikelhormone konstant gehalten, wird man zwar belastbarer, doch können die Gelbkörperhormone auch Depressionen auslösen."
Wandelnde Roboter
Dass Frauen sich aufopfern und dabei gerne alles geben, liege in ihrem Wesen. Besonders in Verbindung mit unterdrückter natürlicher Hormonregulation werde diese Stärke häufig zum Problem. "Frauen, die die Pille nehmen, sind zwar kontrollierter und liefern die beste Arbeitsleistung. Sie sind jedoch in der Regel auch die ersten, die in Burnout schlittern. Da sie sich weniger gut selbst wahrnehmen, spüren sie ihre eigenen Grenzen nicht mehr." Ari vergleicht die Situation mit wandelnden Robotern, die nur mehr nach den Vorstellungen anderer funktionieren und dabei auf Dauer ausgelaugt werden.
Zudem hätten Hormonpräparate auf Dauer auch biologische Folgen, die von Leberbelastung, Gewichtszunahme und Migräne bis zu einem höheren Burstkrebsrisiko oder Libido-Verlust reichen. Jahrzehntelange Pilleneinnahme züchte zudem die Unfruchtbarkeit - direkt bei der betroffenen Frau sowie auch bei ihren Kindern. "Bei vielen, die über Jahre hinweg Hormone eingenommen haben, funktioniert das Kinderkriegen nicht mehr, wenn etwa mit 35 Jahren der Wunsch dazu kommt", so Ari. Wo hormonelle Therapien nicht zu umgehen sind, sollte man im Einsatz zumindest auf möglichst geringe Beeinträchtigung der Körperprozesse achten.
Alternativen ohne Hormone
Die Homöopathie helfe der Frau hingegen dabei, natürliche Hormonzyklen wieder herzustellen oder zu stabilisieren. Für manche der Frauenleiden gebe es in der Apotheke "Erste-Hilfe-Mittel" wie etwa "Magnesium Phosphoricum" bei Regelschmerz und Muskelkrämpfen. Tritt keine Besserung ein, so rät Ari zum Besuch eines homöopathischen Arztes. "Dessen Behandlungsspektrum ist größer, da er in der Suche nach dem Mittel nicht nur das akute Problem eines Organs, sondern die Gesamtsituation der Frau sieht." Anders als die Hormonbehandlung ziele man damit auf die Ursache des Symptoms ab, die in vielen Fällen eine hohe systemische Belastung ist.
Entsprechend empfiehlt Ari auch hormonfreie Alternativen zur Pille, die sie als "bequemstes, jedoch auch gefährlichstes Verhütungsmittel der Welt" bezeichnet. Eine Möglichkeit sei etwa der Fruchtbarkeitscomputer, der im Urin der Frau mit hoher Genauigkeit den Hormonhaushalt und damit deren fruchtbare Tage ermittelt. "Dieser Ansatz erfordert allerdings ein Maß Intelligenz und Konsequenz in der Durchführung. Zudem ist durch das Beachten der fruchtbaren Tage im Zyklus auch der Mann an der Verhütung beteiligt, der bei den meisten anderen Methoden die Verantwortung alleine auf die Frau schiebt."

Akupunktur für Psychosomatik im Aufwind. Steigende Akzeptanz als Ergänzung zur Schulmedizin

Das Spektrum an Leiden, für die es Hinweise einer Wirkung der Akupunkturmethode gibt, vergrößert sich ständig, während die Mechanismen dahinter noch wenig erforscht sind. Das berichtet Alexander Meng, Vizepräsident der österreichischen Akupunktur-Gesellschaft http://www.akupunktur.at , anlässlich eines Symposiums zum 55-jährigen Bestehens der Organisation in Wien. "Außer für die bessere Wahrnehmung und Linderung der Schmerzen, zur Steigerung der Körperabwehr, zur Förderung der Durchblutung und zur Entspannung der Muskeln wird Akupunktur auch zunehmend für psychosomatische Leiden angewandt", so der Akupunkteur im pressetext-Interview.

Es gebe bisher bereits mehr als 100 Indikationen für eine wirksame Akupunktur, erklärt Meng. "Darunter sind Schmerzen des Bewegungsapparates, Migräne und andere Krankheiten des Nervensystems oder Halbseitenlähmungen nach einem Schlaganfall. Aber auch manche Störungen mit vegetativen, psychosomatischen Aspekten sprechen gut auf Akupunktur an." Akupunktur kann bisher vor allem auf Wirkungen verweisen, während viele Funktionsmechanismen jedoch noch nicht entschlüsselt sind. "Bisher weiß man, dass sie Körperreserven der Schmerzlinderung wie etwa Adrenalin aktiviert und einfache Vorgänge in Regulationsbahnen des Rückenmarks, Hirnstamms und Zwischenhirns steuert. Viele Zusammenhänge sind jedoch noch ungeklärt", so der Experte.

Neu sei die Erkenntnis der psychischen Wirkung der Akupunktur, für die Meng den posttraumatischen Stress als Beispiel nennt. Dieses Leiden wird meist von einer Unfallverletzung ausgelöst, dauert in der Regel über Jahre und bietet kaum Möglichkeiten des Ausstieges. "Man konnte in der Morphologie des Gehirns Signale feststellen, die bei solchen Situationen abgespeichert werden und in Folge solche abnorme Abläufe erst auslösen. Akupunktur kann dazu beitragen, dass sich diese Signale lösen", so Meng. Der Bedarf an Medikamente könne somit reduziert werden. Generell sei Akupunktur eine wertvolle Ergänzung schulmedizinischer Diagnostik, könne sie jedoch nicht ersetzen.

Die Anfänge der Akupunktur in Österreich, wo die Disziplin nun seit 55 Jahren mit einer eigenen Gesellschaft vertreten ist, waren klein. "Das Interesse von Patienten über die Wirkung bei Funktionsstörungen, Schmerzen etwa nach einer Operation und später bei psychosomatischen Störungen stand lange Zeit massiver Kritik seitens der Schulmedizin gegenüber." 1986 erfolgte jedoch die Anerkennung seitens des Obersten Sanitätsrates, ehe 1991 die Ärztekammer ein eigenes Akupunktur-Diplom für Ärzte einrichtete. Gute Ergebnisse besonders im Bereich der Psychosomatik hätten dafür gesorgt, dass die Akzeptanz der Methode bei Ärzten gestiegen sei.

Für die Zukunft will der oberste Akupunkteur Österreichs die Zusammenarbeit mit der Schulmedizin weiter stärken. "Ein gutes Wegstück ist noch zu gehen, bis die Lehre und Forschung der Akupunktur stärker geschätzt und unterstützt wird." Meng verteidigt den in Österreich eingeschlagenen Weg, dass nur Ärzte nach entsprechender ZulassungAkupunktur praktizieren dürfen. "In Deutschland wird Akupunktur zunehmend von Heilpraktikern unterwandert. Außer hohen Kosten bringt das auch die Gefahr, dass aufgrund des erforderlichen medizinischen Wissens wesentliche Krankheitszeichen übersehen werden, was zulasten des Patienten geht."

[ Quelle: http://pressetext.com/news/090703017/ ]