Grundlage für die Entscheidung des Gesundheitsministers D. Burkhalter ist ein Volksentscheid der schweizerischen Bürger. Bei dem Volksentscheid stimmten 67 Prozent der Schweizer für die Aufnahme der komplementärmedizinischen Leistungen in die medizinische Grundsicherung.
Quelle: Ärztezeitung
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