Sonntag, 5. Januar 2014

Stundenlange Wartezeiten auf Krankenwagen in Tübingen

Wer eine Beförderung durch einen Krankenwagen in Tübingen zur Einlieferung in ein Krankenhaus benötigt, wer eine Krankenbeförderung für einen Arztbesuch braucht kennt das Problem: Warten, warten, warten - oft stundenlang auf den Krankenwagen.

Da nützt es auch nicht, wenn man einige Tage vorher einen Termin zur Abholung mit den freundlichen Herren am Telefon abgesprochen hat. Man kommt zu spät zum Arzttermin und das hat weitere Wartezeiten beim Arzt zur Folge.
Sechs Stunden Wartezeit sind keine Seltenheit - unter einer Wartezeit von zwei Stunden kommt selten ein Transport um den Kranken abzuholen.
Auch wer von der Klinik oder vom Arztbesuch wieder nach Hause transportiert werden soll, muss geduldig sein und oft wieder stundenlang warten.
Die Menschen, die einen Transport benötigen sind in der Regel krank, häufig schwer krank.
Da kann diese stundenlange Wartezeit auf einen Transport schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Es gibt etliche Firmen, die bieten die Beförderung von Kranken ebenso an, wie der häufig vertretene und übliche Konzern. Der Transport, auch von anderen Dienstleistern, wird auch über die Krankenkassen mit einem Transportschein den der Arzt oder das Krankenhaus ausstellt, abgerechnet.
Sie sollten zur Beförderung von Kranken, auch wenn Sie liegend oder mit einem Tragestuhl transportiert werden müssen, nicht die Dienste des Konzerns in Anspruch nehmen.
In der Regel werden die Patienten von anderen Unternehmen schneller und billiger befördert, auch mit Liegendtransporten, Transporten im Tragestuhl.  Bei zahlreichen  Krankentransportfirmen gibt es in der Regel fast keine Wartezeiten.

Helfen Sie einfach mit und schaffen sie der überlasteten Krankentransport-Organisation des Konzerns, die die zahlreichen Beförderungen von kranken Personen in Tübingen übernommen hat, Entlastung und bestellen Sie eine private Krankentransportfirma - die Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch, im Branchenverzeichnis und im Internet.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Krankentransport und Beförderung von kranken Personen.

Krankentransport:
Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.

Beförderung von kranken Personen:
Kranke Personen brauchen in der Regel, nach ärztlicher Beurteilung, während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung.





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