Petitionsnummer: Pet 2-17-15-8291-024266
Wir fordern die Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
(SGB XI), damit Pflegebedürftige den sie pflegenden Familien,
Freunden und Bekannten ein Grundeinkommen sichern können.
In Deutschland wird zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeldunterschieden. Pflegesachleistungen sind Leistungen für professionelle Leistungserbringer
oder stationäre Einrichtungen, Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu
Hause von ihrer Familie, Freunden und Bekannten gepflegt werden.
Das Pflegegeld ist um mehr als die Hälfte geringer als die Pflegesachleistungen.
Als Folge werden
hierzulande wesentlich mehr Pflegebedürftige in Heimen versorgt,
als in anderen westlichen Industrienationen, in denen es
diesen Unterschied nicht gibt (bspw. Österreich).
Entscheidet man sich bei geringen finanziellen Ressourcen für die
häusliche Pflege oder erstreckt sie sich über einen längeren Zeitraum,
bleibt für die pflegende Person nur Hartz-IV auf unbestimmte Zeit.
Bei Einführung der Hartz-IV-Gesetze wurden pflegende Angehörige
nicht berücksichtigt. “Fördern und fordern” funktioniert nicht, wenn man
einen Menschen pflegt.
Die Vorteile einer Angleichung:
• Wahlmöglichkeit über die Form der Versorgung
• Umsetzung der UN-Konvention über die
“Rechte von Menschen mit Behinderung” (Inklusion)
und des Grundgesetzes,
besonders Art. 6: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen
Schutz der staatlichen Ordnung”
• ordnungspolitisch einfach umsetzbar
• immense Entbürokratisierung der Pflege
• weniger Heimunterbringungen und Umsetzung des Grundsatzes
“ambulant vor stationär”
• enorme Reduzierung des Armutsrisikos für pflegende Angehörige
• enorme Einsparungen im Gesamthaushalt unseres Landes
Petition unterstützen
Hier können Sie unsere Petition online unterstützen. http://www.pflegeinitiative.org/petition/
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