Mittwoch, 5. Mai 2010

Medizinischer Nachweis von Alkoholkonsum.

Alkohol kann in der Atemluft, im Blut, im Urin und in den Haaren medizinisch nachgewiesen werden.

Leberparameter
Gamma-GT
GOT
GPT
Diese Leberwerte erlauben eine erste Einschätzung, ob ein regelmäßiger Alkoholkonsum vorliegen könnte. Unauffällige Leberwerte schließen einen Alkoholmissbrauch jedoch nicht aus.
Nicht durch Alkohol bedingte Erhöhungen der Leberwerte können durch das CDT labordiagnostisch abgeklärt werden.
Über eine Blutuntersuchung werden diese Werte festgestellt.

MCV (mean cellular volume)
Beschreibt den Volumen-Inhalt des Einzel-Erythrozyten (rotes Blutkörperchen)
Bei Alkoholmißbrauch sind die MCV-Werte erhöht.
Untersuchung erfolgt über das Blut.

CDT (Carbohydrate-Defficient-Transferrin)
Ein durch Alkoholeinfluss verändertes Transferrin mit reduziertem Kohlenhydratanteil.
Die CDT-Untersuchung übertrifft die Sensivität und Spezifität der Leberwerte in hohem Maße.
Erhöhte CDT-Werte sind bei täglichem Konsum von mehr als 50-80 g Alkohol zu erwarten.
Einmaliger Alkoholkonsum erhöht aber nicht das CDT.
Alkoholabstinenz von 2-4 Wochen normalisiert das CDT wieder.
Untersuchung des Blutes

EtG (Ethylglucoronid)
Ist ein neuer spezifischer Marker und kann als Nachweis auf vorangegangenen Alkoholkonsum verwendet werden.
EtG kann im Urin und in den Haaren nachgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Blutalkohol wird EtG vom Körper langsamer abgebaut und mit zeitlicher Verzögerung über den Urin ausgeschieden.
Selbst einmaliger und geringer Alkoholkonsum kann mit dieser Untersuchung noch bis zu 27 Stunden im Urin nachgewiesen werden. Nach exzessivem Alkoholgenuß ist im Urin die Nachweisbarkeit bis zu 80 Stunden gegeben.
Untersuchung des Urins.

Alkoholgehalt von Getränken:
0,5 l Export- oder Pilsbier = ca. 18 g Alkohol
0,5 l Wein = ca. 22 - 37 g Alkohol
0,02 l Korn (32 Vol.-%) = ca. 5 g Alkohol

Informationen dazu bekommen Sie hier http://mpu-alarm.de/

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